top of page

Satzungsänderung vom Registergericht genehmigt

  • Johann Stroh
  • 1. März 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Im November 2023 hatte eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattgefunden,

deren Hauptziel es war, die Zustimmung der Mitglieder zu einer angestrebten

Satzungsergänzung einzuholen.

Der damalige Text lautete:

Ergänzung der Vereinssatzung unter „§ 2 Zweck, Nr. 1.“ mit Abstimmung

Der bisherige Zweck des Vereins, nämlich die Instandsetzung und Restaurierung des

„Burghaldentorkels“ in Ravensburg soll wie (unterstrichen) folgt ergänzt werden:


§2 Zweck

1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes, welcher verwirklicht wird durch die Instandsetzung und Restaurierung des „Burghaldentorkel“ in Ravensburg.

Daneben ist Zweck des Vereins auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere die Hospizstiftung Schussental, zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Hospizarbeit (§ 58 Nr. 1 AO).


Anfang Januar 2024 erhielt der Vorsitzende - nachdem am Protokoll noch ein Formfehler

behoben werden musste – die gute Nachricht, dass die Satzungsergänzung offiziell

genehmigt und eingetragen wurde.

Damit verfolgt der Förderverein nunmehr zwei Hauptziele:

  1. Erhalt und Pflege des Kulturdenkmals Burghaldentorkel einschließlich der Pflege des

angrenzenden Weinbergs. Dies geschieht zum Teil in Kooperation mit der Stadt

Ravensburg.

2. Unterstützung der Hospizstiftung Schussental und ggf. anderer steuerbegünstigter

Körperschaften durch die Überschüsse aus der Vermarktung der in beiden

Weinbergen erzeugten Produkte.

Seit dem 01. Januar 2024 hat der Verein als Pächter auch den Rebgarten Rauenenegg

in der Schlierer Straße für 10 Jahre übernommen. Im Pachtvertrag ist ebenfalls eine

Kooperation mit der Stadt Ravensburg festgehalten. Über Einzelheiten kann ggf. der

Vorstand Auskunft erteilen.

i.A. Johann Stroh

Kommentare


bottom of page