Satzungsänderung vom Registergericht genehmigt
- Johann Stroh
- 1. März 2024
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Im November 2023 hatte eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattgefunden,
deren Hauptziel es war, die Zustimmung der Mitglieder zu einer angestrebten
Satzungsergänzung einzuholen.
Der damalige Text lautete:
Ergänzung der Vereinssatzung unter „§ 2 Zweck, Nr. 1.“ mit Abstimmung
Der bisherige Zweck des Vereins, nämlich die Instandsetzung und Restaurierung des
„Burghaldentorkels“ in Ravensburg soll wie (unterstrichen) folgt ergänzt werden:
§2 Zweck
1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Denkmalschutzes, welcher verwirklicht wird durch die Instandsetzung und Restaurierung des „Burghaldentorkel“ in Ravensburg.
Daneben ist Zweck des Vereins auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, insbesondere die Hospizstiftung Schussental, zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Hospizarbeit (§ 58 Nr. 1 AO).
Anfang Januar 2024 erhielt der Vorsitzende - nachdem am Protokoll noch ein Formfehler
behoben werden musste – die gute Nachricht, dass die Satzungsergänzung offiziell
genehmigt und eingetragen wurde.
Damit verfolgt der Förderverein nunmehr zwei Hauptziele:
Erhalt und Pflege des Kulturdenkmals Burghaldentorkel einschließlich der Pflege des
angrenzenden Weinbergs. Dies geschieht zum Teil in Kooperation mit der Stadt
Ravensburg.
2. Unterstützung der Hospizstiftung Schussental und ggf. anderer steuerbegünstigter
Körperschaften durch die Überschüsse aus der Vermarktung der in beiden
Weinbergen erzeugten Produkte.
Seit dem 01. Januar 2024 hat der Verein als Pächter auch den Rebgarten Rauenenegg
in der Schlierer Straße für 10 Jahre übernommen. Im Pachtvertrag ist ebenfalls eine
Kooperation mit der Stadt Ravensburg festgehalten. Über Einzelheiten kann ggf. der
Vorstand Auskunft erteilen.
i.A. Johann Stroh

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